Jugendwohngemeinschaften
Die Jugendwohngemeinschaft ist ein Kinder- und Jugendhilfeangebot nach den §§ 34, 35a und 41SGB VIII.Dieses Hilfeangebot ist für Jugendliche, die lernen sollen Verantwortung zu tragen und selbständig zu leben. Sie erhalten Begleitung und Unterstützung im Alltag.
Die Jugendlichen leben ganzjährig in der Wohngemeinschaft. Sie besuchen ihre Eltern und andere Familienangehörige an den Besuchswochenenden und in den Ferien. Wie oft diese Besuche stattfinden, wird im Hilfeplan festgelegt.
Die Eltern erhalten regelmäßig Beratung und Unterstützung.
Betreuungszeiten
Die Jugendlichen werden an 365 Öffnungstagen im Jahr 24 Stunden am Tag einschließlich der Bereitschaftszeiten betreut.